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  • · Fachbeitrag · Abschleppkosten

    Das heftig beschädigte Elektrofahrzeug: Darf Versicherer hohe Abschlepprechnung kürzen?

    | Ohne den Teufel an die Wand malen zu wollen: Bei sehr deutlich beschädigten Elektrofahrzeugen ist die Selbstentzündung („thermal runaway“, Einzelheiten auf www.bg-verkehr.de , Stichwort Lithium) der Batterie ein nicht nur theoretisches Risiko. In gut geführten Abschleppunternehmen richtet man sich gerade darauf ein. Wer nicht blauäugig ist, muss sich auch um Gefahrgutvorschriften kümmern. In dem Zusammenhang erreichte UE die Frage eines anwaltlichen Lesers. |

     

    Frage: Der Abschleppunternehmer ist mit dem unfallbeschädigten Elektrofahrzeug nicht den kurzen Weg durch einen langen Tunnel gefahren, sondern einen erheblichen Umweg über die nächste Brücke. Der Versicherer reklamiert nun, die Mehrkosten für den Umweg ‒ der Abschleppunternehmer rechnet branchenüblich nach Einsatzstunden ab ‒ müsse er nicht erstatten. Gibt es tatsächlich Vorschriften, die die Tunneldurchfahrt untersagen?

     

    Antwort: Schadenrechtlich kommt es jedenfalls im ersten Schritt darauf nicht an. Allenfalls ist das eine Frage bei der groben Plausibilitätsprüfung.