25.07.2018 · Nachricht · Abschleppkosten
Keine Marktforschung in unfallbedingter Not- und Eilsituation
| In der unfalltypischen Not- und Eilsituation ist der Geschädigte nicht verpflichtet, Marktforschung nach einem möglichst günstigen Abschleppunternehmer zu treiben, entschied das AG Deggendorf (Urteil vom 27.06.2018, Az. 3 C 259/17, Abruf-Nr. 202360 , eingesandt von Rechtsanwältin Anna Kolbinger, Ergolding). |
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