· Nachricht · Abschleppkosten
Keine Pflicht zur Marktforschung vor Abschleppauftrag
| Der Geschädigte muss keine Marktforschung hinsichtlich der vom Abschleppunternehmer berechneten Preise betreiben. Das sei ihm in der Unfallsituation nicht zuzumuten, entschied das AG Stuttgart. |
Das Urteil spricht auch noch zwei Selbstverständlichkeiten aus:
- Die Polizei fungiert bei der Benachrichtigung des Abschleppunternehmers als Bote des Geschädigten. Sie hat in der Regel keine Auftraggeberfunktion.
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