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  • 10.02.2020 · Nachricht · Abschleppkosten

    Keine Preisvergleichspflicht vor dem Abschleppen

    | Weil das verunfallte Fahrzeug möglichst schnell vom Unfallort entfernt werden muss und in dieser Situation in der Regel keine Möglichkeit für wie auch immer geartete Recherchen besteht, hat der Geschädigte in der typischen Unfallsituation keine Pflicht, vor der Beauftragung des Abschlepp-unternehmers Preise zu recherchieren. Das gilt umso mehr, wenn das Abschleppunternehmen von der Polizei zur Unfallstelle gerufen wird. Zu dem Ergebnis ist das AG Ehingen gelangt. |