06.03.2019 · Nachricht · Abschleppkosten
Kosten für Abschleppen mit Zwischenstopp erstattungsfähig
| Ereignet sich der Unfall an einem Feiertag und kann das verunfallte Fahrzeug daher nicht sofort zur später reparierenden Werkstatt geschleppt werden, muss der Schädiger sowohl die Kosten für den Abschleppvorgang zur Halle des Abschleppunternehmers als auch die Kosten für den Abschleppvorgang zur Werkstatt am Folgetag erstatten. So entschied das AG Weiden i.d.Opf. |
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