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  • 25.02.2025 · Nachricht · Abschleppkosten

    Kostenträchtige Sicherungsmaßnahmen bei unfallbeschädigtem E-Fahrzeug sind vom subjektbezogenen Schadenbegriff gedeckt

    | Dass ein stark unfallbeschädigtes Elektrofahrzeug von der Unfallstelle zum Betriebshof des Abschleppunternehmers geschleppt wird, weil das Autohaus, in dem der Geschädigte Kunde ist, zur Unfallzeit am Wochenende geschlossen ist, ist nicht zu beanstanden. Zu dem Schluss gelangt das LG Göttingen. |