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  • 10.11.2020 · Nachricht · Abschleppkosten

    Sonderfall: Totalschaden zum Heimatstandort geschleppt

    | Verunfallt ein mit viel Material und Werkzeug beladenes Servicefahrzeug ca. 350 km vom Heimatort entfernt, muss der gegnerische Versicherer die weiteren Abschleppkosten zum Heimatort auch dann erstatten, wenn es sich um einen Totalschaden handelt. Denn anderenfalls wäre ein den Abschleppkosten vergleichbarer Aufwand entstanden, wenn ein Mitarbeiter der Geschädigten, statt seiner normalen Arbeit nachzugehen, mit einem anderen Fahrzeug zum Unfallort und wieder zurück gefahren wäre, um das verunfallte Fahrzeug auszuräumen. So sieht es das LG Saarbrücken. |