15.03.2023 · Nachricht · Abschleppkosten/Standgeld
Polizei wählt Abschlepper aus – Geschädigter ist schutzwürdig
| Wählt die Polizei den Abschleppunternehmer aus, darf der Geschädigte davon ausgehen, dass die Preise des Abschleppunternehmens der ortsüblichen Vergütung entsprechen. Das hat das AG Borken klargestellt und den Einwand des Versicherers kassiert, die Rechnung des Abschleppunternehmers sei überhöht. Der Versicherer muss auch das aufgelaufene Standgeld zahlen. |
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