· Fachbeitrag · Standkosten
Standkosten bei verunfalltem Elektroauto: Gibt es schadenrechtliche Besonderheiten?
| Inzwischen ist doch eine erkennbare Menge an Elektrofahrzeugen unterwegs, und so sind die Stromer auch immer wieder mal an Unfällen beteiligt. Wie verhält es sich mit den Standkosten bei verunfallten Elektroautos? Gibt es schadenrechtliche Besonderheiten? UE geht den Fragen nach. |
Standgeld bei verunfallten Elektroautos
Aktuell wird oft diskutiert, ob bei verunfallten Elektrofahrzeugen ein erhöhtes Standgeld berechnet werden kann, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass die Batterien beschädigt wurden. Dabei wird auf höhere Risiken hingewiesen und auf Herstellervorgaben, wie solche Fahrzeuge nach einem Unfall zu verwahren sind. In manchen Herstellervorgaben ist von „Quarantäneplätzen“ die Rede. Gemeint ist mit dem „Quarantäneplatz“ ein Platz, der so viel Raum zu den benachbarten Autos hält, dass es im Brandfall die Nachbarautos im Wortsinn nicht „ansteckt“.
Dabei ist es angesichts des hohen konstruktiven Aufwands, den die Hersteller treiben, ungeklärt, ob das Brandrisiko tatsächlich höher ist. Aber darauf kommt es vor dem Hintergrund der Herstellervorgaben nicht an. Gesicherte Erkenntnis ist: Es wird für das Abstellen beschädigter Elektroautos deutlich mehr Fläche benötigt als für konventionelle Fahrzeuge gleicher Karosseriemaße. Das rechtfertigt sicherlich einen höheren Betrag.
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