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  • · Fachbeitrag · Abtretung

    Kunde bei Abtretung weiter im Obligo: Wie sage ich‘s ihm?

    | Immer wieder taucht die Frage auf, wie überflüssige Diskussionen mit den Kunden vermieden werden können, wenn die offene Forderung in den Mahnlauf kommt. Denn viele Kunden (wollen) glauben, dass sie mit der Rechnung für die Unfallschadenreparatur nichts mehr zu tun hätten, wenn sie die Abtretung unterschrieben haben. Sie sind (oder tun) dann völlig überrascht und rufen erbost an, wenn die Mahnung kommt, weil der Versicherer nicht zeitgerecht gezahlt hat. |

     

    Um das zu vermeiden, können Sie dem Kunden ein Informationsschreiben mitgeben, mit dem er schon bei der Auftragsannahme oder spätestens mit Übersendung der Mahnung aufgeklärt wird, wie die Sach- und Rechtslage ist. Zwar können Sie das alles auch mit dem Kunden besprechen, doch mancher Kunde hört ja nur, was er hören möchte. Die schriftliche Version macht ein „Das hat mir niemand gesagt“ doch etwas schwieriger.

     

    PRAXISHINWEIS | Verwenden Sie zur Kundeninformation den Textbaustein 358 Dieses „Informationsblatt“ gibt es in zwei Varianten, je nachdem, ob Sie es Ihrem Kunden bei Auftragsannahme mitgeben oder mit der Mahnung an ihn schicken.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Textbaustein 358: Kundeninformation zur Abtretung
    Quelle: Ausgabe 10 / 2013 | Seite 3 | ID 42328448