· Fachbeitrag · Reparaturkosten
Regresse des Versicherers gegen Werkstatt: Wann ist die Werkstatt regresssicher aufgestellt?
| Kein Einzelfall mehr: Die anwaltliche Vertretung des Geschädigten setzt die Erstattung der Reparaturkosten in voller Höhe durch. Anschließend meldet sich der Versicherer bei der Werkstatt und verlangt Teile des Werklohns als angeblich überhöht zurück. Nachdem das lange Zeit vor allem ein Versicherer aus Münster so machte, fallen nun weitere und auch ein sehr großer Versicherer damit auf. UE erklärt, welches Kraut dagegen gewachsen ist. |
Wer betrügerisch abrechnet, trägt ein hohes Risiko
Gegen ein Verhaltensmuster einiger weniger Werkstätten ist gar kein Kraut gewachsen: Wer Arbeiten berechnet, die nicht durchgeführt wurden, trägt ein hohes Risiko, im Regress zurückzahlen zu müssen. Es liegt auf der Hand, dass nicht berechnet werden darf, was nicht gemacht wurde. Der Täter gibt die Beute zurück. Und durchaus droht auch die strafrechtliche Keule.
Wichtig | Dabei geht es um Arbeitsschritte, die gar nicht gemacht wurden. Was der Subunternehmer, z. B. der Lackierer, gemacht hat, darf der Hauptunternehmer sehr wohl berechnen. Denn im Verhältnis zum Geschädigten rechnet der Hauptunternehmer alles ab, was in der Kette der Beteiligten erledigt wurde. In der Kette der Beteiligten wird untereinander abgerechnet.
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