· Fachbeitrag · Anwaltskosten
Anwaltsvertrag mit Fernkommunikationsmitteln: Wann liegt ein Fernabsatzvertrag vor?
| Wird ein Mandatsverhältnis mit einem Verbraucher durch Fernkommunikationsmittel angebahnt, ohne dass persönlicher Kontakt im Sinne gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit erfolgt, wird Fernabsatz vermutet. Der Anwalt kann dann darlegen und beweisen, dass die Mandatsannahme nicht innerhalb eines für den Fernabsatz eingerichteten Vertriebssystems erfolgt ist. Das ist aber schwer möglich, wenn er viele Mandate auf fernkommunikativem Wege annimmt, so der BGH. Das Urteil betrifft auch Gutachter. |
Situation lässt sich auf Schadengutachter übertragen
Den Anwälten unter den Lesern empfiehlt UE dringend die Lektüre des gesamten BGH-Urteils vom 19.11.2020 (Az. IX ZR 133/19, Abruf-Nr. 219415). Doch geht das nur die Anwälte etwas an? Sicher nicht. Denn bei Schadengutachtern ist das oft nicht anders: Werkstatt ruft im Namen des Kunden an; Kunde ist nicht mehr da, wenn der Gutachter kommt.
Fliegt der Anwalt raus, gibt es Unsicherheiten für die Werkstatt
Never change a winning team: Es ist nicht schön, wenn sich die Werkstatt, der Schadengutachter und/oder der Autovermieter darauf verlassen, dass der Anwalt im Hintergrund für den Kunden alles im Griff hat und der Kunde den Anwalt dann rauskickt. Der Kunde kann das Mandat zwar auch ohne den Fernabsatz kündigen. Doch die Hürde ist da höher. Denn dann muss er dennoch die Anwaltskosten für alles erstatten, was bis dahin angefallen ist. Fehlt die Belehrung, muss er das beim Widerruf wegen Fernabsatzes nicht.
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