· Fachbeitrag · Widerrufsrecht
BGH: Hohe Anforderung an Belehrung über das Widerrufsrecht beim AGV
| Nachdem der IX. Senat des BGH am Beispiel einer Anwaltsbeauftragung klargestellt hat, dass die Schwelle zum für den Fernabsatz eingerichteten Vertriebssystem nicht hoch ist ( BGH, Urteil vom 19.11.2020, Az. IX ZR 133/19, Abruf-Nr. 219415 ), folgt nun ein Urteil des I. Senats, das die Rechtslage beim Widerruf näher erläutert. |
Unternehmer müssen einiges beachten
Das Urteil betrifft jeden, der einen Dienst- oder Werkvertrag als außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Vertrag (AGV) abgeschlossen hat. Teilweise betrifft es auch den Fernabsatz. Voraussetzung für den AGV und Fernabsatz ist stets, dass der Kunde als Verbraucher handelt.
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