· Fachbeitrag · Anwaltskosten
Darf die Werkstatt hemmungslos den Anwalt empfehlen?
| Das aktuelle Gezerre um die eigentlich selbstverständliche Erstattung der Desinfektionskosten zeigt abermals: Ans Ziel kommt nur, wer bereit ist, notfalls Gerichte einzuschalten. Deshalb empfehlen viele Betriebe dem Geschädigten sehr offensiv die Einschaltung anwaltlicher Profis. Das bleibt Versicherern nicht verborgen, weil der Anwalt immer wieder unterschiedliche Mandanten hat, die aber haben alle dieselbe Werkstatt. In diesem Zusammenhang fragt uns ein Leser: |
Frage: Meine Mitarbeiter werden wiederholt von Versicherern verunsichert. Die offensichtliche „Bearbeitung“ der Geschädigten durch den Werkstattmitarbeiter dahingehend, dass der sich doch bitte dringend anwaltlich vertreten lassen solle, sei unzulässig. Es werden unterschiedliche Begründungen genannt, oft wird das anwaltliche Standesrecht, oft das Rechtsdienstleistungsgesetz genannt. Ist da was dran?
Antwort: Sie dürfen ohne Weiteres die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe empfehlen.
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