· Fachbeitrag · Anwaltskosten
Den Versicherern sind im Haftpflichtfall eingeschaltete Anwälte ein Dorn im Auge
| Werkstätten empfehlen zunehmend ihren unfallgeschädigten Kunden, bei Haftpflichtschäden von vornherein einen Anwalt einzuschalten. Einer in Niedersachsen mit relativ hohem Marktanteil erfolgreichen Versicherung ist das offenbar so sehr ein Dorn im Auge, dass nun die Sitten verrohen. Sie nervt die Geschädigten mit einem Fragebogen zur Auswahl des Anwalts und zur Form der Beauftragung. |
Aktion „Fragebogen an den Geschädigten“
Wenn sich der Anwalt für den Geschädigten bei der Versicherung meldet, meldet die sich wiederum mit einem Fragebogen bei dem Geschädigten. Die Fragen daraus lauten wie folgt:
- 1.Ist Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei xyz persönlich bekannt?
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