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  • · Fachbeitrag · Anwaltskosten

    Erstattung der Anwaltskosten auch für Fahrzeugflotte

    | Auch das AG Minden spricht einer Flotte das Recht auf sofortige anwaltliche Unterstützung zu, wenn bei einem Haftpflichtschaden Streit um die Höhe zu erwarten ist. |

     

    Im konkreten Fall hat das Gericht das daran festgemacht, dass der Geschädigte ein Schadengutachten eingeholt hat und die Versicherer regelmäßig die Erstattung der Gutachtenkosten der Höhe nach angreifen (AG Minden Urteil vom 10.5.2016, Az. 19 C 252/15, Abruf-Nr. 186676, eingesandt von Rechtsanwalt Linus Steinkugler, Nürnberg).

     

    PRAXISHNWEIS | Sind große Fahrzeugflotten betroffen, lautet stets der Einwand der Versicherer: Weil es in der Flotte Erfahrung in Unfallabwicklung gibt, muss man es dort erst selbst versuchen. Das allerdings deckt sich nicht mit der Rechtsprechung des BGH. Der verneint die Anwaltskostenerstattung unabhängig vom Typus des Geschädigten erst dann, wenn im Zeitpunkt, in dem der Geschädigte den Anwalt beauftragt, mit keinerlei Einwendungen gerechnet werden muss. Das jahrelange Verhalten der Versicherer findet in der Rechtsprechung nun sein Echo. Mit Einwendungen ist ausnahmslos zu rechnen.