· Nachricht · Anwaltskosten
Erstattung der Anwaltskosten auch für Leasinggesellschaft
| Das LG Berlin schließt sich der Auffassung an, dass aufgrund der nicht mehr überschaubaren Rechtsprechung zum Umfang des erstattungspflichtigen Schadens ein sog. „einfach gelagerter Fall“ praktisch nicht mehr vorkommt. Erst recht bei höheren Schäden könne mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass der Versicherer Abzüge hinsichtlich der Höhe machen wird. Daher ist selbst bei klarer Haftungsverteilung auch eine Leasinggesellschaft berechtigt, auf Kosten des Schädigers von Anfang an einen Rechtsanwalt einzuschalten. |
Das folgt aus der BGH-Rechtsprechung: Anwaltskosten für die Schadenregulierung sind nur dann nicht erforderlich, wenn
- der Geschädigte geschäftlich gewandt ist, also mit einem Versicherer zielgerichtet kommunizieren kann,
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