14.06.2021 · Nachricht · Rechtsanwaltskosten
Es gibt bei Verkehrsunfällen keine „einfach gelagerten Fälle“
| Auch wenn die Geschädigte eine große Leasinggesellschaft ist, besteht Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten für die Schadenregulierung. Daran ändert nichts, dass der Versicherer während der Schadenregulierung keine Einwendungen zur Haftung und zur Schadenhöhe erhoben und problemlos reguliert hat. Denn es kommt darauf an, wie sich die Erwartung an die Schadenregulierung darstellt. Mit Einwendungen zur Schadenhöhe muss immer gerechnet werden, und bei dem streitgegenständlichen Parkplatzunfall auch zum Haftungsgrund, entschied das AG München. |
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