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  • · Fachbeitrag · Anwaltskosten

    Halter einer Fahrzeugflotte darf Anwalt in Anspruch nehmen

    | Auch der Halter einer Fahrzeugflotte darf bei der Unfallabwicklung anwaltliche Hilfe auf Kosten des eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherers in Anspruch nehmen. Diese Ansicht vertreten das AG Bad Homburg v.d.H. im Fall der Unfallflucht des Schädigers und das AG Nürnberg bei widersprüchlichem Verhalten des Versicherers. |

     

    Nach Auffassung der beiden Gerichte ist die Einschaltung eines Anwalts durch den Halter einer Fahrzeugflotte gerechtfertigt. Das gilt erst recht,

    • wenn der Schzädiger den Unfallort unerlaubt verlassen hat, weil dann regelmäßig eine Einsicht in die polizeiliche Ermittlungsakte erforderlich ist (AG Bad Homburg v.d.H., Urteil vom 21.12.2012, Az. 2 C 2061/12; Abruf-Nr. 130213; eingesandt von Rechtsanwältin Inka Pichler, Wiesbaden);