· Fachbeitrag · Anwaltskosten
Halter einer Fahrzeugflotte darf Anwalt in Anspruch nehmen
| Das AG Duisburg-Hamborn gesteht auch einem Flottenbetreiber das Recht zu, sich auf Kosten des Schädigers bei der Schadenregulierung anwaltlich vertreten zu lassen. Insbesondere sei bei Totalschäden immer mit Einwendungen des Schädigers bzw. seines Versicherers hinsichtlich des Restwerts zu rechnen, die rechtlich überprüft werden müssten (AG Duisburg-Hamborn, Urteil vom 5.6.2014, Az. 7 C 204/14 ; Abruf-Nr. 141840 ; eingesandt von Rechtsanwalt Jörg-Ulrich Cappel, Rüsselsheim). |
Quelle: Ausgabe 07 / 2014 | Seite 4 | ID 42751892