· Fachbeitrag · Anwaltskosten
In der Werkstatt unterschriebene Anwaltsvollmacht wirksam
| Es verstößt gegen keine Rechtsvorschrift, wenn der Geschädigte eine Vollmacht für einen Rechtsanwalt in der Werkstatt unterschreibt, die diese Formulare von einem Rechtsanwalt zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt bekommen hat. Das hat das AG Aschaffenburg entschieden. |
Im Urteilsfall hatte der Versicherer den gesamten Schaden bezahlt. Nur die Anwaltskosten übernahm er nicht. Es sei kein wirksamer Anwaltsvertrag zustande gekommen. Dazu führte er folgende - dürre - Argumente an:
- Mit der Anwaltseinschaltung solle das RDG umgangen werden. Das wies das AG strikt zurück: Es sei ja gerade der Sinn des RDG, dass in schwierigen Fällen ein Anwalt die Qualität der Rechtsdienstleistung sicherstelle.
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