30.03.2016 · Fachbeitrag · Anwaltskosten
Jetzt auch AG Köln: Geschädigter darf immer Anwalt einschalten
| Die Inanspruchnahme anwaltlicher Unterstützung bei der Schadenregulierung ist erforderlich im Sinne von § 249 Abs. 2 BGB. Denn auch wenn der Geschädigte geschäftlich gewandt ist und die Haftungslage keinen Zweifeln unterliegt, ist stets mit Einwendungen des Versicherers zu den Schadenpositionen zu rechnen, entschied das AG Köln. |
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