· Fachbeitrag · Anwaltskosten
Recht auf Anwalt für Privatperson bestätigt
| Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen usw. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln, urteilte das AG Gardelegen. |
Wortgleich mit dem OLG Frankfurt begründet das AG Gardelegen, warum der Geschädigte auch bei klarer Haftungslage einen Rechtsanwalt einschalten darf und die Kosten dafür vom Schädiger zu erstatten sind (AG Gardelegen, Urteil vom 2.6.2015, Az. 31 C 218/14, Abruf-Nr. 145640).
PRAXISHINWEIS | Bei Fahrzeugflotten gibt es die Streitigkeiten um die Anwaltskosten schon länger. Aber neuerdings erheben die Versicherer den Einwand „Wäre auch ohne Anwalt problemlos gegangen“ auch bei Privatpersonen als Geschädigten. Die Rechtsprechung ist da aber klar auf der Seite der Geschädigten. Immerhin schauen die Richter in ungezählten Prozessen immer wieder dem weit verbreiteten Verhalten der Versicherer zu. |
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