· Fachbeitrag · Anwaltskosten
Versicherer hakt wegen Anwaltsbeauftragung beim Geschädigten nach - was steckt dahinter?
| Immer wieder passiert es in der Praxis, dass Versicherer beim Geschädigten wegen der Beauftragung eines Rechtsanwalts nachhaken und Fragen zur Bevollmächtigung, zur Empfehlung und zu vielem mehr stellen. Geht das den Versicherer überhaupt etwas an? Welchen Zweck hat das? |
Frage: Aus Überzeugung und mit einer großen Erfolgsquote empfehlen wir unseren Kunden bei Haftpflichtschäden, anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Dabei empfehlen wir auch ein Anwaltsbüro, mit dem wir gute Erfahrungen gemacht haben. Nun bekommen unsere Kunden von einem Versicherer merkwürdige Fragen gestellt. Statt über den Anwalt zu kommunizieren, schreibt der Versicherer den Kunden direkt an: „Es ergeben sich noch Rückfragen zu dem von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt: Wie kam die Beauftragung des Rechtsanwaltes zustande? Wurde Ihnen der Rechtsanwalt empfohlen? Wann und wo wurde die Vollmacht von Ihnen unterschrieben? Wie oft haben Sie die Geschäftsräume des Rechtsanwaltes aufgesucht? Wurde der Rechtsanwalt bereits schon früher in einer anderen Angelegenheit von Ihnen beauftragt?“ Was steckt dahinter?
Unsere Antwort : Das Schreiben hat System. Es soll den Geschädigten einschüchtern und das Kunden-Werkstatt-Verhältnis stören.
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