· Nachricht · Anwaltskosten/Sachverständigenhonorar
Anwaltsvertrag kann Fernabsatz sein ‒ Vertrag mit Kfz-Sachverständigem dann auch
| Ein Anwaltsvertrag unterliegt den Regeln des Fernabsatzes und kann widerruflich sein, wenn der Mandant Verbraucher ist und der Vertrag ohne gleichzeitige persönliche Anwesenheit mit Fernkommunikationsmitteln zustande kommt. Voraussetzung ist, dass der Anwalt Mandate systematisch so akquiriert. Dass er daneben auch Mandate ganz klassisch akquiriert, ändert daran nichts, entschied der BGH. Das Urteil ist auf den Abschluss von Verträgen mit Sachverständigen übertragbar. |
Verträge kommen oft im Fernabsatz zustande
Es ist heute rund um Unfälle massenhaft so, dass ein Werkstattmitarbeiter, Schadengutachter, Abschleppunternehmer oder Autovermieter dem Geschädigten klugerweise die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe empfiehlt. Dann kommt mittels Telefon, Fax oder E-Mail der Kontakt zum Anwalt zustande und der Anwaltsvertrag wird auf diesem Weg abgeschlossen.
Häufig halten die „Empfehler“ Fragebogen des Anwalts und dessen Vollmachtsformulare am Ort des Geschehens vor oder sie können sie „auf Knopfdruck“ anfordern. Manche Anwälte unterhalten auch Portale, in denen die notwendigen Informationen eingegeben werden können. Das genügt für die Annahme systematischen Fernabsatzes.
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