28.04.2023 · Nachricht · Ausfallschaden
Keine Nutzungsausfallentschädigung für Motorrad
| Das in UE 4/2023 vorgestellte Urteil des OLG Celle vom 01.03.2023 (Az. 14 U 149/2) zum verneinten Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung bei einem Oldtimer hat zu Fragen von Lesern geführt. Das OLG ist ja nicht den Weg über den Zweitwageneinwand gegangen, sondern über die Dogmatik des Schadenrechts: Nutzungsausfallentschädigung gibt es nur für solche Dinge, die für die eigenwirtschaftliche Lebensführung notwendig sind. Damit liegt es auf der Linie des BGH: Für Alltagsautos ja, für Pelzmantel oder Swimmingpool nein. Das hat insbesondere die Motorradfraktion unter den UE-Lesern aufgeschreckt. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig