· Fachbeitrag · Ausfallschaden
Keine Pflicht zur Inanspruchnahme der Vollkasko
| Der Geschädigte muss nicht seine Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen, um den gegnerischen Haftpflichtversicherer beim Ausfallschaden zu entlasten. Das hat das OLG Dresden aktuell entschieden (OLG Dresden, Urteil vom 4.5.2012, Az. 1 U 1797/11 ; Abruf-Nr. 121908 ). Das Urteil ist kein Einzelfall. Denn in aller Regel verneinen die Gerichte eine Schadenminderungspflicht des Geschädigten. |
Der Fallklassiker
Die Fälle und die Urteile wiederholen sich mit einiger Regelmäßigkeit:
- Aus Sicht des gegnerischen Haftpflichtversicherers ist die Haftungssituation nicht auf Anhieb klar. Er will erst die Polizeiakte einsehen oder andere Recherchen betreiben. Das ist ihm übrigens nicht immer vorwerfbar, denn mancher Schädiger berichtet seinem Versicherer die „eigene Wahrheit“.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig