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  • · Fachbeitrag · Ausfallschaden

    Prüfbericht reduziert Nutzungsausfall nach Alter ‒ ist das so rechtens?

    | Einer Leserin fiel ein Prüfbericht auf, der zwar mit dem Logo des regulierenden Versicherers daherkommt, aber ausweislich der Fußzeilen zugeliefert wurde, mit einer „Erläuterung“ zur Reduzierung der Nutzungsausfallentschädigung, woraus sich eine Leserfrage ergibt. |

     

    Frage: Zur Höhe der Nutzungsausfallentschädigung erklärt ein Versicherer kategorisch: „Ist das Fahrzeug älter als fünf Jahre, wird der Nutzungsausfall der nächsttieferen Gruppe erstattet, bei einem Alter über zehn Jahre ist der Wert maßgeblich, der zwei Gruppen darunter liegt.“ Entspricht das der Rechtslage?

     

    Antwort: Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung beruht dogmatisch auf einer Schätzung durch den Richter. In vielen Bereichen haben sich statistische Erhebungen oder Tabellen für die Gerichte herausgebildet, auf die die Schätzungen gestützt werden. Das ist beim Schmerzensgeld so, bei den Mietwagenkosten, bei Abschleppleistungen: Überall wird auf diese Schätzhilfen zurückgegriffen. Bei der Nutzungsausfallentschädigung hat sich das in gewisser Weise verselbstständigt: Nahezu die gesamte Schadenwelt greift auf eine vor Jahrzehnten entstandene und seitdem regelmäßig fortgeschriebene Tabelle zurück, die nach früheren Autoren Sanden/Danner/Küppersbusch heißt.