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  • · Fachbeitrag · Ausfallschaden

    Zweitwageneinwand beginnt zu leben: Versicherer verlangt Nachweis der Zulassungsstelle

    | Ein Versicherer fragt nun jedenfalls bei „zweitwagenverdächtigen“ unfallbeschädigten Fahrzeugen nach und fordert wörtlich: „Bitte weisen Sie uns durch die Zulassungsstelle nach, dass auf Ihre Mandantin kein Zweitfahrzeug zugelassen ist.“ Im konkreten Fall ging es um einen Porsche. UE erläutert, wie mit Zweitwageneinwand umzugehen ist. |

     

    Muss die Zulassungsstelle eingeschaltet werden?

    In der Tat: Die Lebenserfahrung deutet darauf hin, dass jedenfalls der „Elfer“ selten das Butter- und Brot-Auto in der Garage ist. In dem Fall, den uns ein anwaltlicher Leser berichtet, war das ein Volltreffer. Bei Mandatsannahme hatte der Anwalt den Mandanten auf die Problematik hingewiesen. Daraufhin wurde der Mietwagen wieder abgegeben, jetzt geht es also um die Mietwagenkosten bis dahin und um die Nutzungsausfallentschädigung ab dann. Die Erfolgsaussichten sind mäßig.

     

    Dennoch greift UE den Vorgang auf, denn es stellt sich die Frage: Ist der Geschädigte wirklich verpflichtet, die Zulassungsstelle als Quelle der Informationsbeschaffung einzuschalten? Es könnte Wochen bis Monate dauern, bis von dort eine Reaktion kommt. Denn viele Zulassungsstellen kommen ja schon mit dem Alltagsgeschäft nicht zügig voran.