· Fachbeitrag · Auslandsunfall
Gutachterkosten für Unfall im Ausland ‒ AG Salzwedel bejaht Kostenerstattung
| Bei einem Verkehrsunfall gilt stets das Recht des Landes, auf dessen Boden sich der Unfall ereignete. Einzige Ausnahme: Zwei Deutsche haben den Unfall miteinander im Ausland. Greift diese Ausnahme nicht, muss im Grundsatz ermittelt werden, welche Schadenpositionen nach dem ausländischen Recht zu erstatten sind. UE stellt Ihnen einen Fall vor, den das AG Salzwedel zu Gutachterkosten entschieden hat. |
Das europaweite System des nationalen Regulierungsbeauftragten
Im Urteilsfall geschah der Unfall in Ungarn. Daher ist für die Regulierung nicht das Büro Grüne Karte zuständig. Stattdessen läuft das nach den Grundsätzen der Fünften Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie 2009/103/EG. Ansprechpartner ist der deutsche Regulierungsbeauftragte des ausländischen Versicherers. Solche Regulierungsbeauftragte muss jeder in der EG tätige Kraftfahrtversicherer in jedem europäischen Land vorhalten. Manchmal ist das ein Partnerversicherer, manchmal die jeweilige Einheit des in vielen Ländern Europas tätigen Versicherungskonzerns. Manchmal ist das auch ein Anwaltsbüro. Das lässt sich über den Zentralruf der Autoversicherer ermitteln.
Der Regulierungsbeauftragte muss, wenn man sich nicht einig wird, verklagt werden. Der Gerichtsstand ist der Wohnort des Geschädigten.
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