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Löschung personenbezogener Daten bei Prüfberichtsfirma ‒ Versicherer nimmt Berufung zurück
| In der Ausgabe 4/2024 hat UE über das Urteil des AG Straubing berichtet, wonach der Versicherer die Löschung der persönlichen Daten des Geschädigten bei seinem Prüfberichts-Dienstleister erwirken muss. Der Versicherer hat nun die Berufung dagegen zurückgenommen. |
Das Urteil des AG Straubing ist also rechtskräftig (AG Straubing Urteil vom 15.03.2024, Az. 5 C 288/23, Abruf-Nr. 240425, eingesandt von Rechtsanwalt Michael Zenger, Viechtach).
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