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  • 23.09.2021 · Nachricht · Desinfektionskosten

    AG Lünen liefert Argumente gegen Arbeitsschutzargument

    | Ein Dauereinwand der Versicherer gegen die Erstattungspflicht von Desinfektionskosten lautet: Das sei doch zumindest bei der Übernahme des Fahrzeugs vom Kunden in die Werkstatt nur Schutz der eigenen Mitarbeiter. Arbeitsschutzkosten müssten aber vom Arbeitgeber bezahlt und könnten nicht auf den Kunden abgewälzt werden. Einige Gerichte haben diese Argumentation übernommen. Nicht so das AG Lünen. Es sieht Desinfektionskosten in Zeiten von Corona als Teil des konkreten Reparaturauftrags an. |