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  • 26.06.2020 · Textbausteine · Downloads · Weitere Themen

    RA031: Desinfektionskosten - Klagebegründung

    Mit dem Schriftsatz begründen Sie, dass der Versicherer die Desinfektionsmaßnahmen lt. AG Heinsberg erstatten muss (Alternative 1), warum sie notwendig sind (Alternative 2) und warum der Versicherer mit seinem Einwand nicht Recht hat, wonach die Desinfektionskosten bei einer Kfz-Reparatur in die Gemeinkosten fallen (Alternative 3). Anhand der Rechtsprechung weisen Sie nach, dass der Reparaturbetrieb autonom entscheiden kannn, ob er die Kosten selbstständig berechnet oder in die Gemeinkosten einrechnet. Zuletzt enthält der TB auch ein Modul zur fiktiven Abrechnung.