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  • · Nachricht · Editorial Januar 2018

    Unfallschadenregulierung: Wer bekommen möchte, was ihm zusteht, muss wissen, was ihm zusteht

    | Nun sind wir angekommen im Jahr 2018, und die Redaktion der Unfallregulierung effektiv wünscht Ihnen alles Gute. |

     

    Bald werden wir hören, ob den Kraftfahrtversicherern in der Jahresendrallye Preiserhöhungen für die begonnene Versicherungsperiode gelungen sind. Nötig wäre es, denn die ebenso dringend nötige Zinswende ist nicht in Sicht. Was auf der Einnahmeseite nicht hereinkommt, muss auf der Ausgabenseite ‒ notfalls mit rabiaten Methoden ‒ eingespart werden.

     

    Sehr interessant war eine im Dezember veröffentlichte Umfrage zur Regulierungsqualität der Versicherer. Auf harsche Kritik aus der Anwaltschaft reagierte ein Sprecher eines Versicherungsunternehmens mit der Antwort, die nicht anwaltlich vertretenen Geschädigten seien fast ausnahmslos zufrieden mit den Zahlungen in den einzelnen Schadenfällen.

     

    Das verwundert keineswegs: Wer nicht weiß, was ihm zusteht, ist eben schon mit dem zufrieden, was er bekommt. So geht es auch.

     

    Wer bekommen möchte, was ihm zusteht, muss wissen, was ihm zusteht. Mit der Vermittlung dieses Wissens und mit Zurverfügungstellung des Werkzeugs zur Umsetzung möchte Unfallregulierung effektiv mit Ihnen durch das neue Jahr gehen.

     

    Ärmel hoch, auf geht’s!

     

    Mit freundlichen Grüßen

    Joachim Otting | Schriftleiter

    Quelle: ID 45067841