· Fachbeitrag · Regress
Versicherer fordert Regress ‒ Vorgehen und Abwehrmöglichkeiten des Schadengutachters
| Der BGH hat mit Urteil vom 12.03.2024 (Az. VI ZR 280/22 ) die Grundsätze zum Werkstattrisiko auf den Sachverständigen übertragen (mehr dazu in UE 5/2024 → Abruf-Nr. 50000872 ). Es ist daher nicht unwahrscheinlich, dass einige Versicherer vermehrt Regressversuche gegen Schadengutachter starten. UE nimmt das zum Anlass für ein Regress-Update. Sie erfahren, wie Schadengutachter am besten vorgehen und welche Abwehrmöglichkeiten sie haben. |
Die eigene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Im ersten Schritt sollte geklärt werden, ob ‒ sofern vorhanden ‒ die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Schadengutachters greift.
In dem Fall greift die VSH nicht
Will der Versicherer nur einen Teil des von ihm für zu hoch gehaltenen Honorars zurückerstattet bekommen, für das er dem Geschädigten gegenüber einstehen musste, ist das kein Fall, den die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Schadengutachters abdeckt. Also ist der Schadengutachter frei in all seinen Entscheidungen und Handlungen, die nun folgen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig