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  • · Nachricht · Editorial Juni 2017

    Schadenpolitisch nichts Neues - oder doch?

    | Fast ist man geneigt zu sagen: Alles beim Alten. Der Druck auf die „kleinen“ Schadenpositionen bleibt hoch. Verbringungskostenstreit ohne Ende, Gezerre um den Glasschaden, einzelne Schadenpositionen sollen völlig überflüssig sein. Business as usual, Gegenwehr as usual. |

     

    Was allerdings auffällt: Der Versicherer, der in einem Pilotgebiet Bayern und punktuell auch Baden-Württemberg mit einem „Das Gutachten darf nicht mehr als 280 Euro kosten, die in dieser Liste genannte Gutachter arbeiten für diesen Betrag“-Schreiben auffällt, zieht das nun offenbar durch.

     

    Jedenfalls berichten Anwälte und Schadengutachter, dass die Differenz nun eingeklagt werden muss, weil sich der Geschädigte nicht darauf eingelassen hat, vom Versicherer ausgesuchte Sachverständige zu beauftragen.

     

    Und immer häufiger hören wir auch außerhalb von Flottenfällen, dass der Versicherer die Kostenerstattung für die Anwaltsbeauftragung verweigert.

     

    Negativurteile zu dieser Frage wären nicht nur für Anwälte, sondern auch für Kfz-Betriebe, Schadengutachter und Autovermieter problematisch. Viele Geschädigte würden dann professionelle juristische Unterstützung nicht mehr annehmen. Deshalb haben wir dazu einen inhaltlich erprobten Klagebaustein (Textbaustein 437) erstellt. Die nichtanwaltlichen Leser bitten wir: Geben Sie den Textbaustein an die Anwälte weiter, mit denen sie zusammenarbeiten.

     

    Viel Spaß beim Lesen der Juni-Ausgabe von UE.

     

    Mit freundlichen Grüßen

     

    Joachim Otting | Schriftleiter

    Quelle: ID 44726461