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  • · Nachricht · Editorial März 2017

    Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus

    | Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus, sagt das Sprichwort. Dazu passt folgende wahre Geschichte. |

     

    Ein besonders konsequenter Rechtsanwalt, der sich nicht scheut, auch kleine unberechtigte Kürzungen zu verfolgen, bekommt von einem sehr großen Versicherer folgenden Brief:

     

    „Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

     

    mit Befremden haben wir zur Kenntnis genommen, dass Sie wegen EUR 2,50 Klage eingereicht haben. Mit einer solchen Angelegenheit die Gerichte zu beschäftigen, halten wir nicht für sinnvoll. Ein Anruf bei der zuständigen Sachbearbeiterin in unserem Hause hätte genügt, um das Thema zu erledigen und unnötige Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zu vermeiden.

     

    Wir bitten Sie um Klagerücknahme. Einen Kostenantrag werden wir nicht stellen.

     

    Mit freundlichen Grüßen,

    Ihre XYZ“

     

    Werden hier nicht Ursache und Wirkung verwechselt? Man kann mit ebensolchem Befremden zur Kenntnis nehmen, dass ein Versicherer meint, 2,50 Euro einbehalten zu müssen.

     

    Tut er das 100.000 mal, ergibt sich ein erklecklicher Betrag. Denn die Wenigsten werden sich wehren. Wehrt sich jedoch ein Betroffener, stehen Anwalts- und Gerichtskosten in einer Größenordnung zur Debatte, dass der Ertrag von fünfzig solcher Kürzungen aufgezehrt wird.

     

    Wie dem auch sei: Warum der, der 2,50 Euro einbehält, sich empört, wenn der andere sich um die 2,50 Euro mit den Mitteln des Rechtsstaats kümmert, ist schon merkwürdig.

     

    Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es eben heraus.

     

    Mit freundlichen Grüßen

    Joachim Otting | Schriftleiter

    Quelle: ID 44549756