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  • · Nachricht · Editorial Mai 2016

    „Mithaftungseinwand“ - Der neue Tummelplatz der Versicherer?

    | Die Situation am Kapitalmarkt stürzt die Versicherer offensichtlich immer tiefer in die Krise. Sie ziehen jede denkbare Variante in Betracht, die Ausgaben zu reduzieren. Und selbst das bisher Undenkbare wird gedacht und gemacht. Ein UE-Leser, ein Anwalt, wundert sich bei einem völlig glatten Schaden über einen Mithaftungseinwand des gegnerischen Versicherers. Der Fall gibt dafür gar nichts her, und die eingewandte Quote ist mit 20 Prozent auch eher selten. |

     

    Ein offenbar genervter Sachbearbeiter des bisher in der Schadenregulierung eher unauffälligen Versicherers lässt im Telefonat durchblicken, das sei eine neue Anweisung. Man wolle ausprobieren, was passiert, wenn man ab sofort in jedem (!) Fall eine solche Mithaftung einwendet. Denn gleichzeitig sei damit ja den Klagen aus abgetretenem Recht der Boden entzogen. Das gehe ja nur, wenn nicht über die Haftung gestritten werde.

     

    Vielleicht hören wir ja nur die Flöhe husten. Dennoch nehmen wir diese Information zum Anlass, das Thema „Mithaftung“ in den Fokus zu rücken (http://tinyurl.com/jf5mrfm).

     

    Unsere Bitte an Sie: Informieren Sie uns (ue@iww.de), wenn solche absurden Haftungseinwendungen kommen. Denn dann können wir am ehesten beurteilen, ob das eine Strategie oder eine Ente ist.

     

    Mit freundlichen Grüßen

    Joachim Otting | Schriftleiter

    Quelle: ID 44032406