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  • · Nachricht · Editorial November 2019

    Regressversuche von Versicherern gegenüber Werkstätten nehmen zu

    | Drei Gesellschaften sind es, die bei Regressversuchen gegenüber Werkstätten ganz besonders aktiv sind. Vorneweg in absoluten Zahlen ist es der LVM. Auf Platz zwei der quantitativen Hitliste steht die Barmenia. Wenn man bedenkt, wie verschwindend klein deren Marktanteil ist, ist das relativ der aktivste Versicherer auf der Regress-Baustelle. Die HUK läuft sich auf Ihrem Lieblingsspielfeld, den Verbringungskosten, warm. |

     

    Nach wie vor bleibt uns schleierhaft, warum sich diese Versicherer auf die Werkstätten einschießen. Denn der Regress ist „Werkvertragsrecht rückwärts“. Wenn die Werkstatt auf der Grundlage des Schadengutachtens den Auftrag hatte, dies und das zu tun, spielt es keine Rolle ob der Versicherer das „dies“ und das „das“ für technisch notwendig hält. So urteilt ein Gericht nach dem anderen.

     

    Es ist kein „Schwarzer Peter“, wenn wir sagen: Wenn das „diesi“ und das „das“ wirklich technisch unnötig war, hat der Schadengutachter die Ursache gesetzt. So ist nun einmal die Rollenverteilung im Schadenrecht. Dass die Versicherer sich da offensichtlich nur ganz selten rantrauen, spricht Bände: Sie wissen selbst, dass es einen Beurteilungsspielraum gibt und innerhalb des richtig verstandenen Beurteilungsspielraums von zwei voneinander abweichenden Ansichten beide richtig sein können.

     

    Wir werden sorgfältig beobachten, wie das alles weiter geht.

     

    Wenn die Schadengutachter Augenmaß behalten und die Werkstätten die Aufträge gewissenhaft abarbeiten und nur berechnen, was wirklich gemacht wurde, ist uns nicht bange.

     

    Beides setzen wir bei unseren Lesern voraus.

     

    Mit freundlichen Grüßen

     

    Joachim Otting | Schriftleiter

    Quelle: ID 46208456