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  • · Nachricht · Editorial September 2017

    Aussichtslose Prozesse ‒ der Unmut der Richter über die Versicherer wächst

    | Wieder hat ein Richter in einem Urteil seinen Unmut über das Verhalten eines Versicherers zum Ausdruck gebracht: |

     

    „Es verwundert, dass der Beklagten und Ihrem Prozessvertreter diese gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung nicht bekannt ist. Sie würde sich viel für aussichtslose Rechtsstreitigkeiten und Parteigutachten unnütz aufgewendetes Geld (und Zeit) sparen, wenn sie ihre Mitarbeiter und Prozessvertreter im Schadenrecht entsprechend fortbilden lassen würden.“ (AG Neumarkt i. d. Opf., Urteil vom 25.02.2016, Az. 1 C 691/15, Abruf-Nr. 195891, eingesandt von Rechtsanwältin Tabea Frankl, Kanzlei Pfleger, Regensburg).

     

    Über den Heiterkeitswert hinaus: Liegt das Gericht damit richtig? Ich denke, nein. Sowohl der Versicherer als auch dessen Anwälte kennen das geltende Recht. Sie wollen es aber nicht anwenden, denn nur die wenigsten Geschädigten oder Abtretungsinhaber wehren sich konsequent bis zuletzt gegen die unberechtigten Anspruchskürzungen. So sparen die Versicherer viel Geld.

     

    Und bei manchen Themen nehmen die Versicherer in Kauf, hundert Prozesse zu verlieren, um den einen zu gewinnen, wenn ein nicht so sattelfester Richter auf die Argumente hereinfällt.

     

    Ein gutes Beispiel ist die Geschichte rund um die Restwertmeinung des 13. Senats des OLG Köln, wonach der Geschädigte eben doch vor Verkauf des Unfallwagens um Zustimmung des Versicherers bitten müsse. Drei Jahre lang konnten die Versicherer damit teilweise erfolgreich Unruhe stiften, bis der Bundesgerichtshof das wieder korrigiert hat.

     

    Wer den Markt der Kraftfahrtversicherung sorgfältig beobachtet, hat ja längst erkannt: Die rabiaten Versicherer sind die Erfolgreichen.

     

    Da hilft nur eines: Konsequent gegenhalten!

     

    Mit freundlichen Grüßen

    Joachim Otting | Schriftleiter

    Quelle: ID 44855014