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  • · Fachbeitrag · Fiktive Abrechnung

    Das sind die Argumente gegen das Runter- rechnen der Reparaturkosten unter WBA

    | Die Nettoreparaturkosten sind höher als der Wiederbeschaffungsaufwand (WBA), also die Differenz aus Wiederbeschaffungswert netto und Restwert. Der Geschädigte verkauft das verunfallte Fahrzeug und möchte nun den WBA vom Schädiger erstattet haben. Der Versicherer rechnet die Reparaturkosten runter und möchte nun einen weit niedrigeren Betrag als den WBA erstatten. Für den Geschädigten, der auf der Grundlage des WBA disponiert hat, tut sich nun eine finanzielle Lücke auf. Muss man nun um die Richtigkeit der Reparaturkosten streiten oder ist die Disposition eine Sperre? UE klärt auf. |

    Die These: Unzulässige Vermischung von konkret und fiktiv

    Das Argument, das seitens der Versicherer regelmäßig aufgeboten wird, lautet: Man könne nicht auf den konkret erzielten Restwert abstellen. Denn das sei dann ein konkretes Element. Und das habe in einer fiktiven Abrechnung keinen Platz: Mischen verboten.

    Meinung von UE: Vertrauen in das Gutachten ist geschützt

    Die Überzeugung von UE ist: Eine Disposition des Geschädigten im Hinblick auf das Gutachten, dem er vertrauen darf, wenn es den Anforderungen entspricht, ist kein Element einer konkreten Abrechnung, das die fiktive Abrechnung „vergiftet“.