· Fachbeitrag · Fiktive Abrechnung
Ist der Verweis auf eine „autorisierte“ Werkstatt zulässig?
| Im Bestreben zu sparen, sind die Versicherer bei der fiktiven Abrechnung von Fahrzeugschäden besonders kreativ. Die Schadengutachter haben sehr oft mit Fragen der fiktiven Abrechnung zu tun, die Autohäuser vor allem dann, wenn sie ein verunfalltes Fahrzeug mit einem Reparaturschaden ankaufen und diesen dann mit dem Versicherer fiktiv abrechnen. Die Rechtsanwälte haben beide Fallgruppen auf dem Tisch. Dazu erreichte UE folgende Leserfrage zum Verweis auf eine „autorisierte“ Werkstatt: |
Frage: Wir sind ein Markenautohaus und haben ein verunfalltes Fahrzeug mit einem Reparaturschaden unrepariert in Zahlung genommen. Der Versicherer hat bei der fiktiven Abrechnung des Schadens den Stundensatz auf die Sätze einer in der Nähe befindlichen „autorisierten Werkstatt“ gekürzt. Das angekaufte Fahrzeug ist zwar älter als drei Jahre, aber bei uns lückenlos scheckheftgepflegt. Ist der Verweis auf die autorisierte Werkstatt zulässig?
Antwort: Im Grundsatz ist der Verweis auf die autorisierte Werkstatt erfolgreich.
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