· Fachbeitrag · Fiktive Abrechnung
Scheckheftgepflegt gebraucht gekauft: Was gilt in punkto Verweisung bei fiktiver Abrechnung?
| Bei der Abrechnung fiktiver Reparaturkosten kann der Versicherer den Geschädigten unter Umständen auf eine andere Werkstatt und deren Preise verweisen. Nicht möglich ist das nach der Rechtsprechung des BGH aber, wenn das unfallbeschädigte Fahrzeug nicht älter als drei Jahre oder zwar älter als drei Jahre, aber „scheckheftgepflegt“ ist. Der Erfindungsreichtum mancher Versicherer ist jedoch groß, was zu einer Leserfrage führt. |
Frage: Wir rechnen einen Schaden an einem Porsche auf Gutachtenbasis ab. Der Sachverständige hat den Schaden mit den Preisen des lokalen Porsche Zentrums kalkuliert. Das vom Mandanten gebraucht gekaufte Fahrzeug ist lückenlos scheckheftgepflegt. Der Versicherer schreibt nun: „Ihr Mandant besitzt das Fahrzeug seit 2023. Der letzte Service bei Porsche fand 2022 statt. Einen Anspruch auf die Stundenlöhne von Porsche hat er deshalb nicht, da er selbst den Aufwand dort nicht hatte.“ Was sagen Sie dazu?
Antwort: Das ist ein netter Versuch, aber die Rechtslage ist anders. Vorausgesetzt ist, dass zum Unfallzeitpunkt die nächste Inspektion noch nicht fällig war.
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