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  • 17.06.2024 · Nachricht · Fiktive Abrechnung

    LG Leipzig konkretisiert Umfang des Schadens

    | Der Geschädigte rechnet den Unfallschaden auf fiktiver Basis ab. Der Versicherer kontert mit einem Prüfbericht, wonach dies und das aus dem Gutachten nicht notwendig sei. Doch nach dem Berufungsurteil des LG Leipzig durfte das Amtsgericht auf der Basis des Gutachtens die geltend gemachten Schäden nach § 287 Abs. 1 ZPO für überwiegend wahrscheinlich erachten. |