19.03.2025 · Nachricht · Fiktive Abrechnung
Stammwerkstatt fußläufig erreichbar – AG Lindau hält Verweisung auf 18 km entfernte Werkstatt für unzumutbar
| Vergleicht man die Umstände, die bei der Beauftragung einer Werkstatt in einer Entfernung von 18 km entstehen, mit der Möglichkeit einer fußläufig erreichbaren Werkstatt, ist die Verweisung durch den Versicherer auf die entfernte Werkstatt unzumutbar. Zu diesem Schluss gelangt das AG Lindau in einem Fall, in dem der Pkw eines Geschädigten regelmäßig in einer 1,4 km von seinem Wohnort entfernten Werkstatt gewartet und repariert wird. |
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