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  • 14.02.2025 · Nachricht · Fiktive Abrechnung

    Zumutbarkeitsgrenze überschritten: Wenn die Verweisungswerkstatt 12,5 km und die Markenwerkstatt 1,1 km entfernt ist

    | Eine Entfernung der Verweisungswerkstatt, auf deren Grundlage der Versicherer die Kosten der fiktiven Reparatur erstatten möchte, von 12,5 km ist im Grundsatz in Ordnung. Liegt die Markenwerkstatt jedoch nur 1,1 km und damit in Fußweite entfernt, sind die 12,5 km doch unzumutbar, so das AG Ansbach |