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  • · Fachbeitrag · Glasschaden/Teilkasko

    Kostenerstattung für Zier- und Abdeckleisten

    | Ein Ärgernis beim Glasschaden in der Teilkaskoversicherung sind Teile, die beim Scheibentausch zwangsläufig demontiert werden müssen und danach oft nicht mehr verwendbar sind. Da gibt es immer wieder Streit um die Zier- und Abdeckleisten, die laut Herstellerangabe wiederverwendbar sein sollen, es oft aber nicht mehr sind. Ein Leser will nun anders vorgehen: |

     

    Frage: Wir sind es leid, immer wieder zeitaufwendig und oft ohne sinnvolles Ergebnis mit Teilkaskoversicherern über die Anbauteile von Scheiben zu diskutieren. Mal heißt es, die Teile seien gar nicht vom Versicherungsschutz umfasst. Ein anderes Mal, wir hätten wiederverwendbare Teile zerstört. Wir wollen nun mit den Kunden klären, dass wir in solchen Fällen den Differenzbetrag dort einfordern. Haben Sie eine Formulierungsvorlage, um den Kunden vorab zu informieren? Und: Müssen wir da bereits bei der Auftragserteilung etwas beachten?

     

    Antwort: Das von Ihnen geschilderte Problem ist hinreichend bekannt. Und noch nie haben wir ein Urteil zugesandt bekommen zu der Frage, ob diese Teile vom Versicherungsschutz umfasst sind. Das ist also eine offene Frage, obwohl alles dafürspricht.