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  • 08.08.2024 · Nachricht · Gutachten

    AG Braunschweig: Mitgliedschaft im BVSK ist keine Voraussetzung für Heranziehung der Honorartabelle als Schätzgrundlage

    | Eine Mitgliedschaft im BVSK ist keine Voraussetzung für die Heranziehung der Honorartabelle als Schätzgrundlage, da diese bundesweit als repräsentativer Querschnitt anzusehen ist. Eine Differenzierung nach BVSK- Mitgliedern und Nichtmitgliedern erscheint zur Abgrenzung nicht geeignet, entschied das AG Braunschweig. |