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  • 28.09.2015 · Fachbeitrag · Gutachten

    AG München: Bagatellgrenze für Gutachten bei 1.000 Euro brutto

    | Die von der Rechtsprechung in Anlehnung an die BGH-Rechtsprechung bei etwa 750 Euro gezogene Bagatellgrenze, bei deren Überschreitung die Einholung eines Schadengutachtens als schadenrechtlich erforderlich angesehen wird, sieht das AG München als nicht mehr zeitgemäß an. Stattdessen sympathisiert das Gericht mit etwa 1.000 Euro brutto als Schwelle. |