17.03.2015 · Fachbeitrag · Gutachten
AG Wesel zieht Bagatellgrenze bei 700 Euro
| Das AG Wesel sieht die Bagatellgrenze, ab deren Überschreitung der Geschädigte ein Gutachten einholen darf, bei etwa 700 Euro. Dabei kommt es nicht auf das Schadenbild an, zumal der Laie bei einem verformten und verschrammten Stoßfänger vorn und einem Bruch der Halterung des Luftgitters nicht abschätzen kann, wie hoch der Schaden ist. |
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